Wie funktioniert Insemination?
Man unterscheidet grundsätzlich zwischen der homologen Insemination und der heterologen Insemination.
- Homologe künstliche Befruchtung
Als homologe Insemination wird die Befruchtung mit den Spermien des Ehepartners oder "Partners einer festgefügten Partnerschaft" bezeichnet. Sie ist u.a. in Deutschland, Österreich und Italien gesetzlich zugelassen. - Heterologe künstliche Befruchtung
Dementsprechend handelt es sich bei der heterologen Insemination um die Befruchtung mit Spermien von Spendern, die weder Ehemann noch "Partner in festgefügter Partnerschaft" sind. Diese Methode ist sehr umstritten und in vielen Ländern garnicht erst erlaubt.
- während der fruchtbaren Tage der Frau in ihre Gebärmutter gebracht (IUI = intrauterine Insemination)
- oder durch die sogenannte In-Vitro-Fertisilation in einem Reagenzglas mit der Eizelle in Kontakt gebracht
- oder durch den komplizierten Vorgang der intrazytoplasmatischen Spermieninjektion (ICSI) direkt in die entsprechende Eizelle injiziert.
Erfolgschancen bei künstlicher Befruchtung
Die Erfolgschancen einer Insemination sind nur schwer abschätzbar, allerdings lässt sich den zuverlässigen Informationen aus dem Portal familienplanung.de Folgendes entnehmen:
"Die durchschnittliche Chance einer Schwangerschaft bei der Übertragung von Samen des eigenen Partners in die Gebärmutter beträgt etwa fünf bis zehn Prozent pro Versuch." (Quelle)
Die Verwendung von Spendersamen verspricht höhere (nicht bezifferte) Erfolgschancen, da hier die Samen schon vor der Insemination gezielt auf "Tauglichkeit" geprüft und dementsprechend ausgewählt werden können!
Kostenübernahme bei Insemination?
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen bis zu 50% der Arzt- und Medikamentenkosten, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden und die künstliche Befruchtung nicht für ethisch untragbar erachtet wird:
- Das Paar ist verheiratet
- Keiner der beiden Partner ist jünger als 25 Jahre oder älter als 40 Jahre (Männer 50 Jahre)
- Keiner der beiden Partner ist HIV-positiv getestet worden
- Es existiert ein ausführlicher und genehmigter Behandlungsplan des behandelnden Arztes
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen